Kaufvertrag für die gebrauchte Küche
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Zum Wohnungswechsel wird die vorhandene Einbauküche oft dem Nachmieter überlassen. Gängig, aber im Mietrecht durchaus eine komplexe Sache. Nicht selten wird die gebrauchte Küche dann doch nicht vom Nachmieter übernommen und verursacht einen höheren Aufwand beim Umzug. Über einen Kaufvertrag für die gebrauchte Küche lässt sich hier etwas mehr Sicherheit schaffen. Muster Kaufverträge existieren bereits auf diversen Ratgeber- und Formularseiten.
Wichtige Bestandteile für den Kaufvertrag von privat:
- Fixierung vom Küchenpreis & dem voraussichtlichen Auszugsdatum
- genaue Auflistung, welche Möbel und Geräte zur Küche gehören
- genaue Beschreibung der vorhandenen Mängel, Dellen, Kratzer oder Beschädigungen
- die Versicherung, dass die gebrauchte Küche von privat verkauft wird, also beispielsweise nicht ganz/teilweise dem Vermieter oder dritten Personen gehört
Einige Musterverträge nehmen außerdem die Klausel auf, dass Gewährleistung beim Verkauf von privat nicht geboten wird. Ein rechtssicheres Muster für privat gibt es beispielsweise hier. Der Wert der Küche von privat richtet sich dabei nach dem Zeitwert. Alter, ehemaliger Preis und Zustand der Küche spiegeln den Preis wider.
Neue Küche kaufen - wichtige Klauseln
Wer lieber eine neue Küche kaufen möchte, dabei aber günstige Angebote beispielsweise auf Messen oder in Ausstellungen in Anspruch nimmt - schließt selbstverständlich ebenfalls einen Kaufvertrag für Küchen ab. Im Gegensatz zu Haustürgeschäften gilt beim Kaufvertrag mit dem Küchenstudio aber: Mit der Unterschrift ist der Vertrag besiegelt. Wer davon zurücktritt, muss mit Schadenersatzforderungen in Höhe von in der Regel 25 Prozent der Kaufsumme rechnen.
Besonders wichtig: Wer sich eine Küche im Küchenabverkauf ansieht oder Küchen ab Werk erwerben möchte, wird manchmal zu einer schnelleren Unterschrift gedrängt. Begründet wird das in der Regel damit, dass die Angebote stark limitiert sind, es nur noch eine einzige Küche in der Ausstattung gäbe oder spezielle Rabatte nur bei sofortiger Unterschrift greifen.
Bewährt hat sich vor Unterschrift und Kaufvertrag:
- vollständiges Aufmaß vor Ort
- vollständige Konzeption der Küche samt Einzelteilen, Schränken, Geräten und allem, was dazu gehört
- vollständiges Angebot mit allen relevanten Informationen
Seriöse Küchenhersteller, Werkverkäufe und Ausstellungsverkäufer können alle drei Punkte vor der Vertragserstellung liefern. Insbesondere bei Ausstellungsküchen wird im Kaufvertrag zusätzlich definiert, inwieweit es eine gebrauchte Küche ist - das wirkt sich direkt auf die Garantiezeiten der Elektrogeräte aus.
Fachbetriebe für Küchen bieten die vollständige Betreuung für die neue Traumküche oder modernisieren die gebrauchte Küche.